Saarpfalz-Kreis bereitet Briefe zum Versand an bedürftige Menschen vor 

Der Saarpfalz-Kreis hat heute, 1. Februar, eine Lieferung von 216 000 medizinischen Gesichtsmasken erhalten. Bereitgestellt von der Landesregierung des Saarlandes, werden diese Masken Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt. Zu den Empfängerinnen/Empfängern gehören Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Wohngeldgesetz.

Die medizinischen Gesichtsmasken, auch OP-Masken oder Mund-Nasen-Schutz genannt, sind Einmalprodukte, die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Seit 25. Januar müssen Menschen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres die Masken bis auf Weiteres in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Märkten, Arztpraxen und während Gottesdiensten tragen. 

„Die Nachricht dieser Lieferung kam zwar überraschend, aber natürlich sind wir froh für die Menschen, die sich eben nicht so einfach eine größere Menge an Masken leisten können, dass sie auf diesem Wege ein wenig Unterstützung erfahren“, erklärt Dr. Ulrike Zawar, Geschäftsbereichsleiterin Arbeit und Soziales.

Auch Landrat Dr. Theophil Gallo begrüßt diese Aktion: „Ich danke an dieser Stelle aber auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich abseits des Tagesgeschäftes und sehr pragmatisch um die Verteilung kümmern. Wir stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Umso mehr sind Zusammenhalt und die Beachtung der momentan geltenden Regeln gefragt.“

Die Verteilaktion kann schon mit dem morgigen Tag beginnen. Das bedeutet, dass allen anspruchsberechtigten Menschen ab dem sechsten Lebensjahr je 20 Masken auf dem Postweg zugestellt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters und der Kreisverwaltung werden die Konfektionierung der Briefe/Pakete vornehmen. Die Verantwortlichen in der Kreisverwaltung gehen davon aus, dass das Vorhaben bis zum Ende der Woche abgeschlossen sein wird.

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