Bauvorbescheid

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 76 Landesbauordnung (LBO) ist auf Antrag ein Vorbescheid zu einzelnen Fragen zu einem Bauvorhaben zu erteilen.

    Das Vorbescheidsverfahren dient überwiegend dazu, vor Erstellung eines Bauantrages das geplante Bauvorhaben auf seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
    Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es sich z.B. um ein unbebautes Grundstück am Ortsrand handelt oder bspw. ein Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet eröffnet werden soll.

    Darüber hinaus kann auch die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. Naturschutz, Wasserschutz Bodenschutz, Denkmalschutz, etc. Gegenstand der Bauvoranfrage sein. Weiterhin kann durch das Vorbescheidsverfahren auch eine für das geplante Bauvorhaben erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Änderung der Dachform, Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche, etc.) zum Gegenstand haben.

    Mit dem Vorbescheid werden einzelne Fragen vorweg von der Bauaufsichtsbehörde rechtsverbindlich beantwortet. Ein Vorbescheid stellt einen rechtsmittelfähigen Bescheid dar, welcher drei Jahre Gültigkeit besitzt.

    Für die Erteilung eines Vorbescheides fallen Gebühren an.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung mindestens dreifach einzureichen: 

    • Formblatt Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
    • Formblatt Beschreibung Baugrundstück

    Diese Unterlagen können Sie beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport herunterladen und ausfüllen.

    • Sofern ein Bebauungsplan besteht, ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan (diesen bekommen Sie beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt) vorzulegen
    • Das geplante Bauvorhaben ist auf einem Lageplan einzuzeichnen und entsprechend zu bemaßen

    Amtlicher Lageplan (Katasterkarte), nicht älter ist als 3 Monate; diesen können Sie beim Landesamt für Vermessung- und Geoinformation / SAPOS beantragen.

  • Anträge / Formulare

    Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde 

    Formulare zum Bauen finden Sie unter: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

    Bereitstellung durch das Statistische Landesamt 

    Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen: Bautätigkeitsstatistik Online 
    Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

    Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


Zuständige Abteilungen