Vereinswesen
Leistungsbeschreibung
Für Ausländervereine besteht eine Anmelde- und Auskunftspflicht. Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder der Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und diese nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anmeldung muss enthalten:
- die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereines,
- Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen,
- Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.
Die zur Anmeldung verpflichteten Personen müssen jede Änderung der vorgenannten Angaben sowie die Auflösung des Vereins innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Anmeldungen und Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu erstatten.
Weiterführende Informationen
Unabhängig von der Anmeldung bei der Kreispolizeibehörde können Vereine in das Vereinsregister bei dem für den Sitz des Vereins zuständigen Amtsgericht eingetragen werden.
Zu Fragen der Gemeinnützigkeit von Vereinen erteilt das zuständige Finanzamt Auskunft.