Vereinswesen
Leistungsbeschreibung
Für Ausländervereine besteht eine Anmelde- und Auskunftspflicht. Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder der Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und diese nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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