Vereinswesen

  • Leistungsbeschreibung

    Für Ausländervereine besteht eine Anmelde- und Auskunftspflicht. Ein Ausländerverein liegt dann vor, wenn die Mehrheit der Mitglieder und/oder der Vorstandsmitglieder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und diese nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind.


Zuständige Abteilungen