Finanzanlagenvermittlung - Antrag auf Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Am 01.01.2013 ist die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) in Kraft getreten. Selbstständige und unselbstständige Anlageberater und -vermittler müssen neue Erlaubnisanträge einreichen.
Finanzanlagenvermittlung - Antrag auf Erlaubnis:
Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu
1. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
2. Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
3. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des VermögensanlagengesetzesAnlagenberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengeseztes erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen vermitteln will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Folgende persönliche Erlaubnisvoraussetzungen müssen vom Antragsteller bzw. seinem gesetzlichen Vertreter erfüllt werden:
- Zuverlässigkeit (§ 34f Absatz 2 Nummer 1 GewO)
- geordnete Vermögensverhältnisse (§ 34f Absatz 2 Nummer 2 GewO)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO)
- Sachkunde (§ 34f Absatz 2 Nummer 4 GewO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882 b ZPO)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
Neuanträge Natürliche Person Juristische Person Grundgebühr 500 € 600 € Nr. 1 / Anteilscheine 200 € 200 € Nr. 2 / Geschlossene Fonds 200 € 200 € Nr. 3 / Sonstige Vermögensanlagen 200 € 200 € Anträge / Formulare
- Antrag: Eintragung in das Vermittlerregister - Juristische Person (pdf)
- Antrag: Eintragung in das Vermittlerregister - Natürliche Person (pdf)
- Antrag: Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung - Juristische Person (pdf)
- Antrag: Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung - Natürliche Person (pdf)
- Negativerklärung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (pdf)