Finanzanlagenvermittlung - Antrag auf Erlaubnis

  • Leistungsbeschreibung

    Am 01.01.2013 ist die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) in Kraft getreten. Selbstständige und unselbstständige Anlageberater und -vermittler müssen neue Erlaubnisanträge einreichen.

    Finanzanlagenvermittlung - Antrag auf Erlaubnis:

    Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu

    1. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    2. Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    3. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes

    Anlagenberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengeseztes erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen vermitteln will (Finanzanlagenvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

  • Voraussetzungen

    Folgende persönliche Erlaubnisvoraussetzungen müssen vom Antragsteller bzw. seinem gesetzlichen Vertreter erfüllt werden:

    • Zuverlässigkeit (§ 34f Absatz 2 Nummer 1 GewO)
    • geordnete Vermögensverhältnisse (§ 34f Absatz 2 Nummer 2 GewO)
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34f Absatz 2 Nummer 3 GewO)
    • Sachkunde (§ 34f Absatz 2 Nummer 4 GewO)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO)
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882 b ZPO)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Welche Gebühren fallen an?

    Neuanträge
    Natürliche Person
    Juristische Person
    Grundgebühr
    500 €
    600 €
    Nr. 1 / Anteilscheine
    200 €
    200 €
    Nr. 2 / Geschlossene Fonds
    200 €
    200 €
    Nr. 3 / Sonstige Vermögensanlagen
    200 €
    200 €
  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen