Bestattungskosten

  • Leistungsbeschreibung

    Das Sozialamt kann Sie unterstützen, wenn Sie zur Zahlung von Bestattungskosten verpflichtet sind und Sie diese nicht bezahlen können.

    Wovon hängt die Zahlung der Hilfe ab? 

    Für die Übernahme der Kosten wird die Lebenssituation eines jeden Einzelnen berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Zahlung der Bestattungskosten abhängig von Ihrem  

    • Einkommen 
    • Vermögen

    Hat die verstorbene Person, bis zu ihrem Tode Leistungen vom Sozialamt erhalten, dann stellen Sie den Antrag bei diesem Sozialamt.

    Hat die verstorbene Person keine Leistungen erhalten, wenden Sie sich an das Sozialamt vom Sterbeort.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten ausfüllen.

    Diesen Antrag erhalten Sie vor Ort beim zuständigen Sozialamt. Der Antrag muss

    • vollständig
    • wahrheitsgemäß ausgefüllt
    • von Ihnen selbst unterschrieben
    • verschickt oder
    • abgegeben werden

    Soweit vorhanden, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

    • Personalausweis
    • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, zurückgerechnet ab Sterbedatum (Einkommensnachweise)
    • Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.
    • Versicherungsnachweise (Hausrat-/Haftpflichtversicherungen)
    • Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum und die dafür laufenden Kosten
    • Sterbeurkunde
    • Kopie des Auftrages an den Bestatter
    • Einkommensnachweise und Kontoauszüge des Verstorbenen
    • Nachweise über das Vermögen und der Schulden (Nachlass)
    • ggf. Nachweis über die Ausschlagung der Erbschaft

    Nach Prüfung des Antrages wird entschieden, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Bestattung übernommen werden können.