Beratung zur Ausbildungsförderung anfragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

    Die saarländischen Ausbildungsämter finden Sie hier.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:

    • Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
    • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
  • An wen muss ich mich wenden?

    Die BAföG-Hotline kann Ihnen unter der Telefonnummer   0800-223 63 41 helfen . Sie ist von montags bis freitags 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

    Die Ämter für Ausbildungsförderung im Saarland finden Sie über den Link.

  • Zuständige Stelle

    Für Schülerinnen und Schüler:

    Für die Schülerförderung nach dem BAföG im Inland sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

    Für Studierende:

    Für die Studierendenförderung nach dem BAföG im Inland sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Für eine Ausbildung im Ausland:

    Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind --  je nach Zielland unterschiedliche --  zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. Das richtige Auslandsamt können Sie auf der Homepage finden.

    Auf der Internetseite können Sie nach dem für Ihre Förderung zuständigen Amt für Ausbildungsförderung suchen.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Beratung benötigen Sie keine Unterlagen.

    Folgende Unterlagen könnten helfen, die Beratung effektiver zu machen: 

    • Nachweis über bestehende Ausbildungsförderung (falls vorhanden)
    • Bescheinigung über Ihre derzeitige Ausbildung oder Studium
    • Einkommensnachweise der Eltern oder Ehegatten

    Weitere Informationen bekommen Sie durch die zuständige Stelle. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Keine

  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

  • Urheber

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