Wichtige Rechtsänderungen zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 sind durch das 13. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Das bisherige Bürgergeld wird künftig Grundsicherungsgeld heißen. Die Höhe der monatlichen Leistungen ändert sich durch die Umbenennung nicht.
Bitte beachten Sie: In einer Übergangszeit wird bei Antragsformularen, Bescheiden oder Schreiben noch der Begriff „Bürgergeld“ verwendet. Die Unterlagen werden schrittweise an die neue Gesetzeslage angepasst.
Einen ersten Überblick zu den Änderungen gibt Ihnen die folgende Infografik:
Infografik Neue Grundsicherung
Antworten auf Ihre Fragen zur neuen Grundsicherung finden Sie hier: