Ersatzfahrzeugschein

  • Leistungsbeschreibung

    (wg. Unbrauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein alt / Zulassungsbescheinigung Teil I)

    Ihr Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich, Sie haben ihn verloren oder er wurde Ihnen gestohlen.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugschein oder mit Diebstahlsanzeige (kein Verlust)
    • Bei Minderjährigen: Abgabe der Verlustanzeige/Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (nur bei Verlust)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Fahrzeugbrief alt (nur wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
    • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei

    Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen