Wenn wir davon sprechen, dass ein Mensch "gesund" ist, so meinen wir im allgemeinen Sprachgebrauch damit, dass dieser Mensch "nicht krank" ist, also körperlich gesund ist.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert den Begriff "Gesundheit" allerdings positiv und viel weiter gefasst, indem sie den gesamten Menschen – also Geist, Psyche und Umfeld – in die Definition einbezieht: "Gesundheit ist der Zustand des vollständigen körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen".
Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen. Diese Aufgabe beinhaltet die Beobachtung und Bewertung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit, Maßnahmen der Gesundheitsförderung (Prävention) sowie die Aufsicht über die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene zur Verhütung übertragbarer Krankheiten und die Aufsicht über die Einhaltung gesundheitsrechtlicher Bestimmungen.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung