KFZ-Zulassung

KFZ-Zulassung

Online-Terminvergabe

Alle Zulassungs-Anliegen bei der KFZ-Zulassungsbehörde sind über die Online-Terminvergabe koordiniert.

Ausgenommen hiervon ist die Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges, die am Informationsschalter zu den regulären Öffnungszeiten erledigt werden kann.

Nach der Terminbuchung erhalten Sie eine Reservierungsbestätigung per E-Mail. 

Layout 1

Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Zulassung

  • Bitte beachten, dass die Kennzeichenschilder vor Entfernung der Siegel vorzulegen sind, z.B. bei Außerbetriebsetzung, Umschreibung mit Kennzeichenwechsel etc.
  • Bei allen Zulassungsvorgängen ist es empfehlenswert die Original TÜV-Bescheinigungen(HU) vorzulegen.
  • Müssen Ausnahmen von der StVZO/FZV oder Einzelgenehmigungen nach der EG-FGV erteilt werden, kann die Zulassung frühestens am folgenden Werktag erfolgen, ggf. muss das Fahrzeug sogar vorgeführt werden (Bsp.: Ausnahmegenehmigung Kennzeichengröße).
  • Sollte der Original-TÜV-Bericht nicht mehr vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, bei der Technischen Überwachungsorganisation eine Zweitschrift anzufordern.