InsoFa (Insoweit erfahrene Fachkraft bei Kindeswohlgefährdung)
Leistungsbeschreibung
Insoweit erfahrene Fachkräfte sind fortgebildete und erfahrene pädagogische Fachkräfte, die Sie bei der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, unterstützen.
So kann Ihnen eine InsoFa helfen:
Die InsoFa
- berät Sie bei der Gefährdungseinschätzung
- hilft Ihnen auch in komplexen Fällen, Ihre Beobachtungen und Gedanken zu sortieren
- entlastet Sie bei großem Handlungsdruck, emotionaler Verstrickung oder Uneinigkeit im Team
- unterstützt Sie bei der Vorbereitung von Elterngesprächen und der Beteiligung des Kindes und des Jugendlichen
- kennt sich mit Hilfen vor Ort aus
Bei dem Begriff der „Kindeswohlgefährdung“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Wenn hier von „Kindern“ die Rede ist, sind selbstverständlich auch Jugendliche gemeint. Um eine Kindeswohlgefährdung festzustellen, müssen „gewichtige Anhaltspunkte“ vorliegen. Dies sind faktische Aspekte, die einem Kind – wenn sie nicht abgewendet werden – mit hoher Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit einen „Schaden“ zufügen werden. Dieser kann auf die körperliche oder psychische Unversehrtheit, aber auch auf die weitere, gesunde Entwicklung des Kindes bezogen sein. Es gibt Fakten, die für sich gesehen einen solchen gewichtigen Anhaltspunkt darstellen. Manchmal ergeben jedoch „kleinere“ Problematiken zusammen eine Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen. Jede Situation ist individuell zu bewerten und erscheint am Anfang oft diffus. Der Kontext muss erfasst werden.
Verschiedene Formen der Kindesmisshandlung stellen eine Kindeswohlgefährdung dar. Meist treten Mischformen auf; die Übergänge sind fließend:
- Psychische oder emotionale Misshandlung
Bsp.: Kinder werden abgewertet, bedroht, ausgenutzt, isoliert, nichtgeliebt oder werden Zeuge häuslicher Gewalt - Körperliche Misshandlung
Bsp.: Kinder werden geschlagen oder auf andere Art physisch misshandelt - Sexueller Missbrauch
Bsp.: an oder vor Kindern werden sexuelle Handlungen vollzogen, oft unter Ausnutzung der Liebe und des Vertrauens von Kindern - Vernachlässigung
Bsp.: körperliche, emotionale und kognitive Bedürfnisse der Kinder werden nicht erfüllt; Kinder werden nicht entsprechend ihres Alters / ihrer Fähigkeiten beaufsichtigt
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der InsoFa und vereinbaren einen Termin.
- Im Beratungsgespräch behalten Sie den Namen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen für sich.
- Zusammen verschaffen Sie sich einen Überblick über Anhaltspunkte, Risiken und Ressourcen, reflektieren verschiedene Sichtweisen und kommen zu einer gemeinsamen Einschätzung des Gefährdungsrisikos.
- Die InsoFa unterstützt Sie dabei, wie Sie die Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten einbeziehen können.
- Am Ende haben Sie eine Idee, welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind, um das Kindeswohl sicherzustellen.
Neue Erkenntnisse können immer zu einer Neubewertung der Situation und zu einer veränderten Gefährdungseinschätzung führen.
Voraussetzungen
Wer kann eine InsoFa anfragen?
Fachkräfte, die Leistungen nach dem Jungendhilferecht erbringen, sind verpflichtet, sich mit einer InsoFa zu beraten, wenn Ihnen eine mögliche Gefährdungssituation bekannt wird (§8a SGB VIII). Dies betrifft beispielsweise Mitarbeitende in der ambulanten, teilstationären oder stationären Jugendhilfe, in Kindertageseinrichtungen, der freiwilligen Ganztagsschule oder Behindertenhilfe und pädagogische Fachkräfte. Auch andere Personen– und Berufsgruppen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt stehen, dürfen eine Beratung mit einer InsoFa in Anspruch nehmen (§8b SGB VIII).
Darunter fallen u.a. Mitarbeitende in:
- Einrichtungen des Bildungsbereiches, z.B. Lehrer*innen, Schulleiter*innen
- Einrichtungen der Gesundheit und der Medizin, z.B. Ärzt*innen, Krankenpfleger*innen, Hebammen, Psychotherapeut*innen
- Beratungsstellen für verschiedene Problemlagen (Sucht, Migration, Konflikte in der Schwangerschaft, häusliche Gewalt u.a.)
- Einrichtungen / Dienste zur Müttergenesung
Wann frage ich eine InsoFa an?- Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Ihre Beobachtungen einzuschätzen sind
- Wenn gewichtige Anhaltspunkte vorliegen und Sie eine Gefährdungseinschätzung durchführen möchten / müssen
Sie können die Beratung mit einer InsoFa auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits wissen, dass Hilfen in einer Familie – z.B. durch das Jugendamt – geleistet werden. Auch Ihre Beobachtungen und Ihre Wahrnehmungen sind wichtig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung ist kostenlos.
Was sollte ich noch wissen?
- Die Beratungsgespräche sind vertraulich
- Personendaten werden anonymisiert
- Termine werden möglichst schnell und ortsnah vereinbart
- Eine fortlaufende Begleitung, auch über einen längeren Zeitraum, ist möglich
- Die Verantwortung für das weitere Vorgehen und die Hilfegestaltung bleibt bei Ihnen
Anträge / Formulare