Anzeige von Wasserversorgungs- und Nichttrinkwasseranlagen
Leistungsbeschreibung
Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen sind gemäß §§11 und 12 Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Diese Meldung können die Betreiber der Anlage online über folgenden Link durchführen:
Online-Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Bitte folgende Hinweise beachten!
Die Errichtung oder (Wieder-)Inbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen muss vier Wochen vorher angezeigt werden. Dies gilt ebenfalls bei baulichen oder betriebstechnischen Veränderungen (z. B. Änderung bzgl. Eigentum oder Nutzungsrecht)
Eine Stilllegung muss hingegen innerhalb von 3 Tagen angezeigt werden.
Weiterführende Informationen