Ausfuhrkennzeichen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie wollen ein Fahrzeug endgültig ins Ausland bringen. 

    Wichtig:  Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag Ausfuhrkennzeichen  
    • Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragsteller zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen 
    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder  gültiger  Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
    • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
    • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
    • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)
    • Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.  

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen