Jugendschutz
Leistungsbeschreibung
Warum brauchen wir den Jugendschutz?
Junge Menschen sind vielfältigen Einflüssen ausgesetzt, die sie in ihren verschiedenen Alters- und Entwicklungsphasen noch nicht in jeder Hinsicht zuverlässig beurteilen können. Sie brauchen deshalb einen besonderen Schutz vor Gefährdungen.
Dieser Schutz wird zum einen durch staatliche Regelungen, durch den so genannten gesetzlichen Jugendschutz, gewährleistet. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst befähigt werden, sich zu schützen. Dies ermöglicht der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, der beim Jugendamt angesiedelt ist.
Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz – was ist der Unterschied?
Wirksamer Jugendschutz beinhaltet eine Kombination aus gesetzlichen und erzieherischen Regelungen und Angeboten. Der gesetzliche Jugendschutz hat den Schutz der jungen Menschen vor Gefahren im Blick und wendet sich dabei an die Erwachsenen, die ihre Verantwortung gegenüber den jungen Menschen wahrnehmen müssen. Hierbei geht es um rechtlich wirksame Regeln und um Kontrolle. Ziel ist beispielsweise eine altersgemäße Nutzung von alkoholischen Getränken, Bild- und Ton-Trägern (Fotos, Videos, Musik, Computerspiele) und sozialen Medien. Die Regelungen des gesetzlichen Jugendschutzes sind vor allem im Jugendschutzgesetz verankert. Für einen wirksamen Jugendschutz reichen gesetzliche Regeln und Kontrollen aber nicht aus. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz trägt dazu bei, dass junge Menschen die Fähigkeit entwickeln, Gefährdungen selbst zu erkennen und zu lernen, mit potentiell gefährlichen Verlockungen kompetent umzugehen. Verschiedene Angebote tragen zur Ausbildung der Urteilsfähigkeit und Selbstbestimmung junger Menschen bei. Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert und werden vom Jugendamt vor Ort bereitgestellt.
Welche Gesetze gelten im Jugendschutz?
Der gesetzliche und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sind in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Das Jugendschutzgesetz regelt den Jugendschutz in der Öffentlichkeit. Es gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Jugendliche Alkohol und Zigaretten erwerben und konsumieren dürfen oder wie lange sie sich abends in Gaststätten oder alleine im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Er fördert die Eigenverantwortlichkeit der jungen Menschen und unterstützt die Eltern in ihren Aufgaben. Im Jugendmedienschutzstaatsvertrag geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. Im Kino oder Fernsehen gibt es deswegen beispielsweise Empfehlungen, ab welcher Altersstufe ein Film für Kinder oder Jugendliche freigegeben ist. Der Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Hier erhält man unter anderem Informationen zu Pausenregelungen für Jugendliche, die berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden.