Schuldner- und Insolvenzberatung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Saarpfalz-Kreises berät Familien und Einzelpersonen mit besonderen finanziellen Schwierigkeiten. Gemeinsam mit den Ratsuchenden werden Entscheidungshilfen entwickelt, die einen Weg aus der oft aussichtslos erscheinenden Verschuldung aufzeigen. Neben der konkreten Feststellung der Überschuldungssituation und der Erarbeitung eines Haushaltsplanes gehört auch die Unterstützung bei Verhandlungen mit den Gläubigern zu dem Angebot der Schuldnerberatung. Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

    Die Beratung ist kostenlos. 

    Die Ver- bzw. Überschuldung privater Haushalte ist ein ernstzunehmendes Problem. Finanzielle Schwierigkeiten haben meist mehrere Ursachen. Verpflichtungen aus Krediten oder Ratenverträgen, Arbeitslosigkeit oder familienbezogene Lebensumstände, wie Trennung, Scheidung, Tod der Partnerin oder des Partners, zählen zu den häufigsten Gründen für Verschuldung und Überschuldung privater Haushalte. Zu den finanziellen kommen oft auch noch persönliche, familiäre und soziale Probleme hinzu.

    Beratung von Personen mit Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis in finanziell schwierigen Situationen 

    Die Leistungen der Beratung

    - Bestandsaufnahme und Analyse der Ver- oder Überschuldungssituation
     - Unterstützung bei der Regulierung der Schulden (Entwicklung, Durchführung von Sanierungskonzepten und Verhandlungen mit Gläubigern über Vergleiche)
     - Ökonomische Krisenintervention (Existenzsicherung und Verhinderung von Zwangsmaßnahmen)
     - Wirtschaftssozialarbeit (finanzielle und rechtliche Beratung i.V.m. sozialpädagogischer Beratung)
     - Finanz- und Budgetberatung (Haushaltsplan-Erstellung)
     - Ausstellen einer Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto nach § 903 ZPO für Schuldner, die von einer Kontopfändung betroffen sind.

    Ziele der Beratung

    - Existenzsicherung (Wohnung, Energieversorgung, Arbeitsplatz)
     - Stärkung des Selbsthilfepotentials
     - Wirtschaftliche und psychosoziale Stabilisierung
     - Schuldenregulierung
     - Restschuldbefreiung
     - Reintegration in das Erwerbsleben
     - Volkswirtschaftliche Reintegration
     - Prävention

    Insolvenzberatung 

    Eine Möglichkeit, um eine drohende lebenslange Verschuldung zu verhindern, ergibt sich seit Anfang 1999 durch das Recht, ein privates Insolvenzverfahren beantragen zu können, um nach Durchlaufen des Verfahrens eine Restschuldbefreiung zu erhalten. Um überschuldeten Personen diese Chance zu eröffnen, sind in den meisten Schuldnerberatungsstellen im Saarland seit einiger Zeit Insolvenzberatungsstellen (Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit) eingerichtet worden.

    Die Insolvenzberatung stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Schuldnerberatung dar. Beide Stellen beraten ver- und überschuldete Personen und Familien, die ohne fachkundige Hilfe außerstande sind, ihre wirtschaftliche, persönliche und soziale Situation zu bewältigen. Die Insolvenzberatungsstellen sind vom Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales als geeignete Stelle anerkannt und durch Zuschüsse gefördert.

    Aufgabe der Insolvenzberatung ist die Beratung von Personen, für die gegebenenfalls die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Frage kommt.

    Dahingehend wird entsprechende Unterstützung bei den außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichsbemühungen gewährleistet sowie die zur Antragstellung notwendige Bescheinigung ausgestellt. Auch bei der Beantragung und Abwicklung des Verfahrens werden die Betroffenen entsprechend unterstützt und begleitet.

    Die Insolvenzordnung soll allen, die trotz redlichen Bemühens wirtschaftlich gescheitert sind, nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs eröffnen, sofern nicht vorab zur Schuldenregulierung ein Vergleich mit allen Gläubigern gefunden werden kann.

  • Verfahrensablauf

    Kontaktaufnahme - Erstberatung - Beratungsprozess

    Die Beratung erfolgt, wenn möglich, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Hilfreich ist es, wenn Sie zu einem Erstgespräch möglichst vollständige, sortierte Gläubiger-und Schuldenunterlagen mitbringen.

  • Voraussetzungen

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Rechtsgrundlage

    16a SGB II; SGB XII; Insolvenzordnung; kommunale Daseinsvorsorge

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wir empfehlen, bei einer belastenden Verschuldungssituation bzw. Überschuldung möglichst frühzeitig mit unserer Schuldenberatungsstelle Kontakt aufzunehmen. 

    Fragen Sie bei Unklarheiten - beispielsweise betreffend Ratenzahlungsvereinbarungen ja oder nein, Verhalten beim Gerichtsvollzieher, Ablauf von Vollstreckungen, Anspruch auf Vollstreckungsschutz etc. – gerne bei uns nach.

    Ausdrücklich erwähnt werden soll, dass die Beratung eines Insolvenzverfahrens mittlerweile unter gleichzeitiger Beantragung der Stundung der damit verbundenen Verfahrenskosten möglich ist. Die Insolvenzordnung wurde dahingehend geändert. Die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses, die zuvor vielen Personen einen Zugang zu betreffendem Verfahren unmöglich machte, ist insofern nicht mehr notwendig.

    Weitere Informationen zum Thema Schuldner- und Insolvenzberatung finden Sie im Internet auf der Seite der saarländischen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen: http://www.schuldnerberatung-saar.de

    Informationen zum Rechtsanspruch auf ein Basiskonto finden Sie unter https://die-dk.de/kontofuehrung/basiskonto/

  • Anträge / Formulare


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