Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Leistungsbeschreibung

    Aktuell flüchten viele Menschen vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Einige können bei Freunden und Verwandten leben. Viele benötigen aber Unterstützung. Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Hilfsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine.

    Registrierung in Lebach 

    Wenn Sie sich bereits im Saarland aufhalten, sollten Sie sich in der Landesaufnahmestelle schutzsuchend registrieren lassen. 

    Die Adresse lautet: Schlesierallee 17 in 66822 Lebach

    Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Sozialamt

    Flüchtende aus der Ukraine können bei Bedürftigkeit vom Sozialamt Unterstützung für den Lebensunterhalt, den persönlichen Bedarf und die Unterkunft erhalten.

    Dazu füllen Sie bitte den Kurzantrag aus. Diesen erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.

    Bitte fügen Sie dem Antrag – soweit vorhanden – Kopien der Ausweise, Registrierbescheinigung von der Ausländerbehörde in Lebach, Vermieterbescheinigung und eine Aufstellung der Nebenkosten zu.

    Unterkunft - Übernahme von Miet- und Nebenkosten

    Das Sozialamt übernimmt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die  Kosten der Unterkunft für Flüchtende aus der Ukraine im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen. Sollten die Kosten der Unterkunft über den Richtwerten liegen, wird im Einzelfall geprüft, welche Kosten übernommen werden können.

    Wenn eine Erstausstattung für die Wohnung erforderlich ist (z.B. Möbel, Geschirr usw.) kann auch hierzu einmalig eine Leistung durch das Sozialamt erfolgen.