Existenzsichernde Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben
Leistungsbeschreibung
Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt in besonderen Wohnformen
Am 1. Januar 2020 trat die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft: die Eingliederungshilfe wurde aus der Sozialhilfe herausgelöst und in das SGB IX eingefügt. Damit verbunden ist die Trennung der Fachleistung (Eingliederungshilfe) von den existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). Die bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden zu besonderen Wohnformen.
Für die Anerkennung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung ist der Abschluss eines Mietvertrages mit dem bisherigen Einrichtungsträger notwendig.
Für die Auszahlung der existenzsichernden Leistungen ist die Einrichtung eines eigenen Bankkontos erforderlich.
Eine Direktzahlung der Kosten für Unterkunft und Heizung an die Wohneinrichtung ist möglich, wenn die hierfür erforderliche Einverständniserklärung mit dem Antrag eingereicht wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Diesen Antrag erhalten Sie vor Ort beim zuständigen Sozialamt. Der Antrag muss
- vollständig
- wahrheitsgemäß ausgefüllt
- von Ihnen selbst unterschrieben
- verschickt oder
abgegeben werden.
Sie müssen alle für die Bearbeitung notwendigen Tatsachen angeben und Nachweise vorlegen.
Soweit vorhanden, müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigefügt werden:
- Bestellungsurkunde oder (General-)Vollmacht
- Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag bzw. Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
- Lohnnachweise bei Beschäftigung in einer WfbM (Dezember Lohnzettel),
- Angaben, ob Mittagsverpflegung in der WfbM in Anspruch genommen wird
- Rentenbescheid, Bescheid über Erstbewilligung und aktuelle Rentenanpassung
- Kindergeldbescheid
- Nachweis zur Krankenversicherung
- sonstige Einkommensnachweise
- Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
- aktuelle Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Festgeldkonten Bausparverträge, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, etc.
- Nachweise über Bestattungsvorsorge / Sterbekasse
- Nachweise über abgeschlossene Versicherungen (Hausrat-/Haftpflichtversicherungen)
- Nachweis über Unterhaltstitel
ärztliches Attest über z. B. besondere Kost, Pflegebedürftigkeit usw.