Hilfen für Asylbewerber

  • Leistungsbeschreibung

    Was sind Hilfen für Asylbewerber? 

    Diese Hilfen sind für ausländische Mitmenschen, die nicht genügend Geld zum Leben haben. Die genauen Voraussetzungen für die Zahlung der Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen vor Ort geprüft werden.

    Wer kann Hilfen erhalten? 

    • Asylbewerber
    • ausländische Mitmenschen mit Duldung (vorübergehender STOPP der Abschiebung)
    • Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen (bei Krieg im Heimatland)
    • ausreisepflichtige Personen

    Die Hilfen umfassen vor allem die Kosten für:

    • Ernährung, Kleidung und Unterkunft
    • Taschengeld
    • Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 

    Wovon hängt die Zahlung der Hilfen ab? 

    Von der

    • persönlichen Situation 
    • Höhe des Einkommens
    • Höhe des Vermögens

    Ab wann wird die Hilfe gezahlt? 

    Ab dem Monat in dem die hilfebedürftige Person selbst einen Antrag stellt. 

    Zu welchem Zeitpunkt werden die Hilfen gezahlt? 

    Sie wird immer im Voraus bezahlt, das heißt beispielsweise, für den Monat August wird das Geld spätestens am 31. Juli auf ihr Konto eingezahlt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Hierzu müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

    Diesen Antrag erhalten Sie vor Ort beim zuständigen Sozialamt.

    Der Antrag muss

    • vollständig
    • wahrheitsgemäß ausgefüllt
    • von Ihnen selbst unterschrieben
    • verschickt oder
    • abgegeben werden

    Sie müssen alle für die Bearbeitung notwendigen Tatsachen angeben und Nachweise vorlegen. 

    Soweit vorhanden, müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigefügt werden:

    • Personalausweis
    • Nachweis über Aufenthaltsstatus
    • Lohn- oder Gehaltsabrechnung; der letzten 6 Monate (Einkommensnachweise)
    • Kontoauszüge (der letzten 3 Monate)
    • Aktuelle Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Bausparverträge, Lebensversicherungen etc.
    • Nachweise über abgeschlossene Versicherungen (Hausrat-/Haftpflichtversicherungen)
    • Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum und die dafür laufenden Kosten
    • Rentenbescheid
    • Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid
    • Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
    • Schwerbehindertenausweis
    • Sozialversicherungsausweis
    • Nachweis einer Schwangerschaft, Mutterpass
    • ärztliches Attest über besonderes Essen (besonderer Ernährungsbedarf)

    ärztliches Attest über Pflegebedürftigkeit usw.