Wesentliche Änderungen für den Bezug von Unterhaltsvorschuss mitteilen
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Voraussetzungen
- Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
- Es liegen Änderungen vor.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Kurztext
- regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
- Beispiele für Änderungen:
- Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
- alleinerziehender Elternteil zieht um
- alleinerziehender Elternteil heiratet
- Zusammenzug mit anderem Elternteil
- anderer Elternteil zahlt Unterhalt
- anderer Elternteil ausfindig gemacht
- anderer Elternteil ist gestorben
- Kind ist gestorben
- Kind beendet die Schule
- verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
- Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben.
- Meldung an andere Behörden genügt nicht
Urheber
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss in Saarland
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss in Saarland
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