Akteneinsicht für Bauakten
Leistungsbeschreibung
Nach Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des berechtigten Interesses z.B. als Eigentümer, Käufer, Immobilienmakler, Gutachter, usw. kann Akteneinsicht für die in unserem Archiv befindlichen Bauakten gewährt werden.
Verfahrensablauf
Es wird empfohlen, einen formlosen Antrag auf Aktensicht, unter Benennung der konkreten Anschrift des Objektes, per E-Mail zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aktensicht ist gebührenpflichtig.