Erziehungsbeistandschaft (EB)
Leistungsbeschreibung
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine der ältesten und bekanntesten ambulanten Hilfen, die das Jugendamt anbietet. Aus ihren "ehrenamtlichen“ Anfängen hat sie sich bis heute zu einem professionellen Angebot der Jugendhilfe entwickelt. Im Saarpfalz-Kreis werden ausschließlich qualifizierte Fachkräfte öffentlicher und freier Träger für diese Tätigkeit eingesetzt.
Aufgabe eines Erziehungsbeistandes ist es, das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen und seine Verselbständigung zu fördern. Dabei soll sowohl das soziale Umfeld einbezogen als auch der Lebensbezug zur Familie erhalten werden.
Bei der Erziehungsbeistandschaft handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, die ihre Grundlage im §30 SGB VIII hat und wird auf Antrag der Sorgeberechtigten eingesetzt.
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