Führerscheinwesen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Bereich Führerscheinwesen ist für die Bearbeitung von Neuerteilungsanträgen zuständig. Dazu ist folgendes zu beachten:

    Mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Führerscheins neu beantragen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann im Umfang der Klassen erfolgen, welche Sie bereits vor dem Entzug der Fahrerlaubnis besessen hatten.

    Das Strafgericht hat im Strafverfahren nicht darüber entschieden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wiedererhalten. Die Sperrfrist bestimmt lediglich, ab wann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf.Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen.

    Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) fordern. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.


Zuständige Abteilungen