Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist zuständig für die Eintragung von Baulasten für Grundstücke im Saarpfalz-Kreis, mit Ausnahme der Städte Homburg und St. Ingbert (einschließlich aller Stadtteile), da deren Bauaufsichtsbehörden das Baulastenverzeichnis für ihren Zuständigkeitsbereich selbst führen.
Teilweise ist die Eintragung einer Baulast zwingende Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung.
Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.