Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Leistungsbeschreibung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist ein professionelles Unterstützungsangebot des Jugendamtes. Auf Grundlage des §31 SGB VIII ist sie eine ambulante Form der Hilfe zur Erziehung für die gesamte Familie und wird auf Antrag der Sorgeberechtigten gewährt. Die Ziele werden von allen am Hilfeprozess Beteiligten gemeinsam festgelegt.
Die sozialpädagogische Familienhilfe soll Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten/Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Sie ist eine intensive Form der Unterstützung, mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.
Zusätzlich gibt es im Rahmen der sozialpädagogischen Familienhilfe auch verschiedene Gruppenangebote, wie zum Beispiel: Kinder- & Jugendgruppen, Eltern-Kind-Gruppen, u.v.m.
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