Bezirkssozialdienst (BSD) des Jugendamtes
Leistungsbeschreibung
Der Bezirkssozialdienst ist ein Teil des Jugendamtes und Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche in Erziehungs- und in Konfliktsituationen. Zum Beispiel bei:
- Erziehungsfragen
- Trennungs- und Scheidungssituationen
- Familienkrisen
Rechtsgrundlage bildet das Kinder- und Jugendrecht (SGB VIII) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das neue Integrative Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) wurde in einzelnen Phasen bereits umgesetzt. Es beinhaltet u. a. Teile des SGB IX mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu für Kinder mit oder ohne Behinderungen zu bieten.
Die Mitarbeiter*innen des Bezirkssozialdienstes sind ausgebildete Sozialpädagog*innen und/oder Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung. Sie unterstützen bei Problemen vor Ort und vermitteln Angebote.
Verfahrensablauf
Die Beratungen des Bezirkssozialdienstes können zuhause in der betroffenen Familie oder im Dienstgebäude des Jugendamtes stattfinden.
Es wird empfohlen einen Gesprächstermin telefonisch zu vereinbaren. Die Beratung durch den Bezirkssozialdienst ist kostenlos und unterliegt dem Sozialdatenschutz.
Für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen ist im Vorfeld eine Antragsstellung beim zuständigen Bezirkssozialdienst erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung ist kostenlos.
Weiterführende Informationen
Zu den Aufgaben des Bezirkssozialdienstes gehören u. a.:
- Beratung zu erzieherischen Themen und familiären Konfliktlagen
- Vermittlung von Angeboten im Bezirk sowie Förderangebote der Erziehung in der Familie
- Unterstützung durch das Erbringen von individuellen Erziehungshilfen (ambulant bis stationär)
- Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen freier Träger im sozialräumlichen Umfeld
- Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Jugendamtes (Pflegekinderdienst, Schulsozialarbeiter, Psychologische Beratungsstelle etc.)
- Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung – und Statistik
Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben des Bezirkssozialdienstes gehört auch die Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.
Eine besondere Aufgabe des Bezirkssozialdienst ist der Kindesschutzauftrag. Das heißt, im Falle einer akuten Gefahr für das Kindeswohl ist der Bezirkssozialdienst verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu schützen und zur Not außerhalb der Familie unterzubringen (bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform). Ziel ist es, das Kind oder den Jugendlichen zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bezirkssozialdienstes ist die Jugendgerichtshilfe. Sie unterstützt und begleitet junge Menschen (14 bis 21 Jahre) im Verfahren vor Gericht. Rechtliche Grundlage bildet im Jugendstrafrecht das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Des Weiteren können Junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren in Notsituationen die Beratung des Bezirkssozialdienstes in Anspruch nehmen.
Der Bezirkssozialdienst des Jugendamtes des Saarpfalz-Kreises ist gegliedert in drei Teambereiche:
- Team Homburg / Bexbach
- Team Südkreis
- Team St. Ingbert