Akteneinsicht für Bauakten

  • Leistungsbeschreibung

    Nach Vorlage eines Nachweises hinsichtlich des berechtigten Interesses z.B. als Eigentümer, Käufer, Immobilienmakler, Gutachter, usw. kann Akteneinsicht für die in unserem Archiv befindlichen Bauakten gewährt werden.

  • Verfahrensablauf

    Es wird empfohlen, einen formlosen Antrag auf Aktensicht, unter Benennung der konkreten Anschrift des Objektes, per E-Mail zu stellen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Aktensicht ist gebührenpflichtig.


Zuständige Abteilungen