Baugenehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 60 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) bedarf die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nicht anderes bestimmt ist.

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist in den Städten Bexbach und Blieskastel und in den Gemeinden Kirkel, Gersheim und Mandelbachtal für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig.
    Bauwillige finden hier außerdem kompetente Ansprechpartner und Beratung unter Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.

    Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt, melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formulare:

    • Antrag auf Baugenehmigung
    • Beschreibung des Baugrundstückes
    • Erhebungsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt

    Abrufbar unter:

    Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

    Bautätigkeitsstatistik

    Weitere Unterlagen:

    • Vervielfältigung der Flurkarte M 1:1.000 (erhältlich unter Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung)
    • Lageplan M 1:500
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) M 1:100
    • Berechnung und zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen
    • Berechnung der Flächen- und Rauminhalte
    • Bautechnische Nachweise

    Bitte reichen Sie alle Unterlagen in 4-facher Ausfertigung ein, die bautechnischen Nachweise genügen in 1-facher Ausfertigung.

  • Anträge / Formulare

    Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde 

    Formulare zum Bauen finden Sie unter: Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

    Bereitstellung durch das Statistische Landesamt 

    Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen: Bautätigkeitsstatistik Online 
    Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

    Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


Zuständige Abteilungen