Neuzulassung (Mehrstufentypgenehmigung)

  • Leistungsbeschreibung

    (fabrikneues Fahrzeug zulassen)

    Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das in mehreren Stufen produziert wurde; z.B Wohnmobil.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Achtung: es sind alle COC-Papiere vorzulegen
    • Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen Werktag nach Antragstellung

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen