Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem EG-Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
    • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate bzw. weniger als 6.000 Km Laufleistung)
    • ausländische originale Fahrzeugpapiere
    • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
    • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
    • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen