Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Kindertagespflege umfasst die regelmäßige Betreuung von Kindern inner- oder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten. Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld und stellt damit für Eltern ein gleichwertiges Betreuungsangebot zur institutionellen Betreuung in Krippen dar. Sie ermöglicht in besonderem Maße die Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie. Die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage des „Saarländischen Bildungsprogrammes“.
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von acht Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Die Eltern und die Kindertagespflegeperson gehen im Rahmen der Kindertagespflege eine Erziehungspartnerschaft miteinander ein.
Anträge / Formulare