Leistungen Betreuungsbehörde

  • Leistungsbeschreibung

    Die Betreuungsbehörde bietet Auskunft und Beratung in allen Betreuungsangelegenheiten:

    •  Sie informiert über 
      • Vorsorgevollmachten: Neben einer zusätzlichen Beglaubigung der Unterlage empfiehlt es sich die Unterlage bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren. Betreuungsbehörden und behandelnde Ärzte können sich dort in Notsituationen über das Vorhandensein von Vorsorgeregelungen informieren. Die Registrierung ist mit einer einmaligen Gebühr verbunden, die in der Regel zwischen 20,00 € und 30,00 € liegt.
      • Betreuungsverfügungen: Über eine Betreuungsverfügung kann man vorab dem Gericht Vorschläge zu unterbreiten, welche Personen in einer Notsituation als Betreuer bestellt werden können. Das Betreuungsgericht entscheidet dann, ob die Person als Betreuer eingesetzt wird bzw. welche Personen als Betreuer eingesetzt werden.

    • Die Betreuungsbehörde berät zudem im Vorfeld zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung. Sie berät, ob eine Betreuerbestellung nicht durch vorrangige Hilfen vermieden werden kann, u.a. im Rahmen einer erweiterten Unterstützung.

    • Die Betreuungsbehörde ist auch bei der Anregung zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung behilflich.

    • In Zusammenarbeit mit den Betreuungsgerichten St. Ingbert und Homburg wird dann die gesamtheitliche Lebenssituation im Hinblick auf die Einrichtung einer solchen Betreuung betrachtet, der Betreuungsbedarf festgestellt und dem Gericht ein Betreuervorschlag unterbreitet.

    • BetreuerInnen und Bevollmächtigte werden während ihrer Tätigkeit von der Betreuungsbehörde – in Kooperation mit den DRK Betreuungsverein St. Ingbert und dem ProMensch Betreuungsverein Kirkel-Limbach – unterstützt und beraten.

    • Beratungstermine können bei der Betreuungsbehörde telefonisch vereinbart werden.

    Literatur zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie unter anderem beim Ministerium der Justiz

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen