Versammlungswesen
Leistungsbeschreibung
Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn eine Mehrheit zu dem Zweck der kollektiven Meinungsbildung und -äußerung zusammenkommt. Dabei ist es unerheblich, ob die Versammlung an einem festen Ort abgehalten wird oder in Form eines Aufzuges von Ort A nach Ort B verlaufen soll.
Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden auf Veranstaltungen unter freiem Himmel wie zum Beispiel Gottesdienste, kirchliche Prozessionen, Wallfahrten, Faschingsveranstaltungen, Straßenfeste, nicht gewerbliche Flohmärkte oder Standkonzerte.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldepflicht
Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.
Inhalt der Anmeldung:
- Veranstalter
- Verantwortlicher Leiter
- Tag
- Ort
- Streckenverlauf (bei Aufzug)
- Thema
- sowie sämtliche Kundgebungsmittel, die während der Versammlung verwendet werden sollen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Versammlungsanzeige muss 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.