Ersatzfahrzeugbriefausstellung

  • Leistungsbeschreibung

    (wg. Unbrauchbarkeit, Verlust- oder Diebstahl KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II)

    Ihr Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar, verloren oder gestohlen.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugbrief oder mit Diebstahlsanzeige
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, bei Unbrauchbarkeit und Diebstahl (mit Anzeige der Polizei), bei Verlust Vorsprache der/des Erziehungsberechtigten
    • Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
    • Bei unbrauchbarem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten)
    • Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten) zuzüglich Diebstahlsanzeige

    Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen! Wir weisen darauf hin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen