Ersatzfahrzeugbriefausstellung
Leistungsbeschreibung
(wg. Unbrauchbarkeit, Verlust- oder Diebstahl KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ihr Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar, verloren oder gestohlen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugbrief oder mit Diebstahlsanzeige
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, bei Unbrauchbarkeit und Diebstahl (mit Anzeige der Polizei), bei Verlust Vorsprache der/des Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Bei unbrauchbarem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten) zuzüglich Diebstahlsanzeige
Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen! Wir weisen darauf hin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Anträge / Formulare