Betreutes Wohnen für psychisch Kranke und Behinderte
Leistungsbeschreibung
Betreutes Wohnen bietet psychisch Behinderten die Möglichkeit, in Wohngemeinschaften oder in Einzelwohnform durch qualifiziertes Betreuungspersonal bei der Bewältigung ihrer psychischen Probleme Hilfe zu erfahren.
Die Betreuung orientiert sich an der individuellen Bedürftigkeit der Einzelnen und hilft, den Alltag selbstständig zu bewältigen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und gegebenenfalls erforderliche weiterführende Hilfen einzuleiten und zu koordinieren.
Ziel ist es, die Eigenständigkeit der Nutzer und Nutzerinnen betreuten Wohnens zu fördern, ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, ihnen aber auch in Krisensituationen zur Seite zu stehen.
Betreutes Wohnen kann unabhängig davon erfolgen, ob die hilfebedürftige Person eine eigene Wohnung bewohnt, in einer Wohngemeinschaft lebt oder in einem Wohnheim. Letzteres zeichnet sich durch ein hohes Maß an tagesstrukturierenden Angeboten und die ständige Anwesenheit bzw. Erreichbarkeit von Betreuungspersonal aus und eignet sich für Personen mit intensivem Betreuungsbedarf.
Im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erfolgte in den letzten Jahren eine Flexibilisierung der Übergänge zwischen unterschiedlich intensiven Betreuungsformen. Ziel ist die Orientierung an den jeweiligen Lebenslagen und Bedürfnissen der hilfebedürftigen Personen.
Der Saarpfalz-Kreis unterhält keine eigenen Angebote des Betreuten Wohnens für psychisch Kranke und Behinderte. Er arbeitet jedoch eng mit den regionalen Trägern dieser Angebote zusammen, vermittelt diesbezügliche Informationen und unterstützt Hilfesuchende bei der Kontaktaufnahme zum Betreuten Wohnen.