Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045
Es ist erforderlich, bis 2045 den Gebäudebestand klimaneutral aufzustellen. Dies ist sowohl im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), als auch im Saarländischen Klimaschutzgesetz (SKSG) verankert.
Gebäude tragen wesentlich zur den Gesamtemissionen in Deutschland bei. Der Energieverbrauch sinkt seit Jahren nicht mehr, wenn man die milden Temperaturen im Winter mit berücksichtigt.

Der Saarpfalz-Kreis hat ermittelt, dass zum Erreichen des klimaneutralen Gebäudebestandes pro Jahr mindestens 7 Millionen Euro (ohne Preissteigerungen) in die eigenen Liegenschaften investiert werden müssen. Dabei können ohnehin anstehende Sanierungen mit energetischen Maßnahmen kombiniert werden.
Um dieses Thema systematisch anzugehen, wird ein Gebäudekonzept erstellt. Zusätzlich werden an verschiedenen Standorten auch sogenannten "Sanierungsfahrpläne" erstellt, für die Förderung in Anspruch genommen wird.
Zur Umsetzung von Maßnahmen werden ebenfalls zahlreiche Förderungen in Anspruch genommen.