Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen unterstützen Eltern in der Erziehung und Bildung ihrer Kinder. Sie können von Kindern im Alter von 8 Wochen bis 12 Jahren (in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr) besucht werden. Die Grundlage der inhaltlichen Arbeit ist das „Bildungsprogramm mit Handreichungen für saarländische Krippen und Kindergärten“.

Im Saarpfalz-Kreis gibt es insgesamt 78 Kindertageseinrichtungen mit verschiedenen Angebotsstrukturen. Das individuelle Angebot kann dem Kita-Verzeichnis (pdf) entnommen werden .

Träger*in von Kindertageseinrichtungen sind Städte und Gemeinden sowie Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände (z.B. die Arbeiterwohlfahrt oder die Lebenshilfe). Insgesamt stehen den Familien im Saarpfalz-Kreis 4.512 Kindergartenplätze, 1.183 Krippenplätze, 331 Hortplätze, 1.000 Plätze in Kooperationsprojekten Jugendhilfe - Schule und 38 Plätze für behinderte Kinder zur Verfügung. (Stand: Mai 2025)

Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen finden Sie auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden:

  • Kindergarten

    Im Kindergarten werden Kinder im Alter von 3-6 Jahren betreut und gefördert. Kinder können den Kindergarten für einen Teil des Tages (ca. 6 Stunden) oder ganztags (ca. 10 Stunden) besuchen. Besucht ein Kind den Kindergarten ganztags, bekommt es dort ein Mittagessen. In der Regel umfasst eine Kindergartengruppe 25 Kinder.

    In altersgemischten Gruppen können Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt gemeinsam betreut werden. Je nach Alter der Kinder umfasst eine altersgemischte Gruppe zwischen 15 und 18 Kinder.

  • Kinderkrippe

    In Kinderkrippen werden Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Alter von 3 Jahren betreut. Die Kinderkrippe bietet in der Regel eine ganztägige Betreuung an.  Die Betreuung beinhaltet ein Mittagessen sowie eine Schlaf- und Ruhemöglichkeit. In der Regel umfasst eine Kinderkrippe 11 Kinder.

  • Kinderhort

    Im Kinderhort werden schulpflichtige Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren (in Ausnahmefällen bis zum 14. Lebensjahr) an Schultagen nach Unterrichtsende oder sonstigen schulfreien Tagen betreut. Bei Bedarf kann die Betreuung bereits vor dem Unterricht beginnen, die Kinder gehen dann von dort aus zur Schule. In manchen Ferienwochen bieten viele Kinderhorte eine ganztägige Betreuung an. In der Regel umfasst ein Kinderhort 20 Kinder.

  • Kindertagespflege

    Tagesmütter und -väter betreuen Kinder flexibel und familiennah. Für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege eine Alternative zur Betreuung in einer Krippe. Tagesmütter und -väter können auch erforderliche Betreuungszeiten außerhalb der Öffnungszeiten von Krippe oder Kita abdecken (sog. Randzeiten). siehe hierzu den  Beitrag "Kindertagespflege"

  • Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe

    Im Kooperationsmodell arbeiten Schule und Jugendhilfe eng zusammen, um im Rahmen von Freiwilligen Ganztagsschulen eine verlässliche, pädagogisch hochwertige Betreuung von Grundschulkindern am Nachmittag sowie in den Ferien sicherzustellen.