Trinkwasser und Trinkwasseranlagen

Trinkwasser und Trinkwasseranlagen

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Der Durchschnittsverbrauch liegt momentan bei 128 Litern pro Tag und Einwohner. Neben dem Trinken und der Zubereitung von Speisen kommt es für häusliche Zwecke wie Körperreinigung und Wäschewaschen zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), in der die EU-Trinkwasserrichtlinie in ihrer jeweils geltenden Fassung in nationales Recht umgesetzt wird, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es "rein und genusstauglich" ist (§ 37 Infektionsschutzgesetz).

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten werden.

 

Weiterführende Informationen:

Im Zusammenhang mit den immer wieder aufkommenden Diskussionen zu umfassenden Energiesparmaßnahmen hat das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises ein Infoblatt zu Energiesparmaßnahmen in Bezug auf Trinkwasser (pdf) herausgegeben.