Badewasser

Badewasser

Keine Badekultur ohne Bäderhygiene!

Baden und Schwimmen gehören in jeder Altersgruppe sowie auch Behinderten oder anderer in ihrer körperlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkten Menschen genutzten Freizeitsportarten. Schwimmen ist für Menschen mit Schäden an Gelenken und mit Muskelschwäche durch die Aufhebung des Köpergewichtes sehr gesund.

Baden macht aber nicht nur Spaß!

Da Badewasser aber auch ein guter Überträger von Krankheitserreger ist und jeder Badegast Millionen von Bakterien, Viren, Pilzen und sonstige Mikroorganismen in das Wasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Bädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr weitestgehend minimiert werden kann. Eine einwandfreie technische Badewasseraufbereitung ist da unerlässlich.

Aber jeder Badegast kann durch sogfältige Körperreinigung vor dem Baden und ein entsprechendes Verhalten im Bad einen großen Beitrag leisten, dass die Verschmutzung des Beckenwassers und der Barfußflächen so gering wie möglich bleibt.

Das Gesundheitsamt überwacht nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes alle öffentlichen Schwimmbäder in seinem Bereich. Dazu gehören Frei- und Hallenbäder, Therapie- Bewegungs- und Saunatauchbecken, Lehrschwimmbäder sowie Hotelbäder. Zu der Überwachung gehören regelmäßige Begehungen über die Anforderungen der Hygiene und den Aufbereitungsanlagen vor Ort, Auswertungen von Untersuchungsergebnissen (Mikrobiologisch, chemisch und physikalisch) genauso wie die Kontrolle der Einhaltung der Betreiberpflichten.  Bei entsprechenden Beanstandungen werden Maßnahmen eingeleitet.

Weiterführende Informationen:

Die Schwimmbäder im Saarpfalz-Kreis: