Hygiene und Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
Hygiene „hygieia bedeutet griechische Göttin der Gesundheit“ und ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Allgemeinheit. Sie schließt sowohl die Prävention von möglichen Schäden an der Gesundheit, wie auch die Gesundheitsförderung mit ein.
Alten- und Pflegeheime
Der demografische Wandel mit seinen Auswirkungen bringt große Herausforderungen und neue Aufgaben für den Staat, die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Bevölkerung mit sich. Durch den stetigen Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung nimmt auch die Anzahl pflegebedürftiger Personen, chronisch kranker und intensivpflichtiger Menschen sowie Personen mit Demenz zu. Dies führt unter anderem zu einem zunehmenden Bedarf an stationärer und ambulanter Pflege in Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld.
Nicht nur deshalb wird es für stationäre Altenpflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste immer wichtiger, Hygienestandards die denen im klinischen Bereich ähneln weiterzuentwickeln und durchzusetzen.
Durch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises werden in regelmäßigen Abständen Alten- und Pflegeheime begangen ( Infektionsschutzgesetz § 36). Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf die Einhaltung der Infektionshygiene. Zudem hat das Gesundheitsamt eine beratende Funktion und steht den Einrichtungen für eine Vielzahl von Fragen zur Verfügung.
Zudem steht das Gesundheitsamt bei Rückmeldungen bezüglich "hygienischer Mängel" in Alten- und Pflegeeinrichtungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei anderweitigen Beratungen oder Beanstandungen z. B. zur "fachgerechten Pflege oder Versorgung" ist die Heimaufsicht des Saarlandes zuständig.
Informationen für Bürgerinnen und Bürger:
- Pflegestützpunkt des Saarpfalz-Kreises
- Pflegeportal u. a. zur Einrichtungssuche im Bereich der ambulanten oder stationären Pflege im Saarland (Saarländische Pflegegesellschaft e.V.)
- Übersicht zu Hilfsangeboten von Einrichtungen im Saarpfalz-Kreis im Bereich Pflege und Demenz (Landesfachstelle Demenz Saarland)
Weitere Informationen:
Kitas
Die Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen und der öffentliche Gesundheitsdienst haben sowohl das gemeinsame Interesse als auch den gesetzlichen Auftrag, das Wohlbefinden und die Gesundheit aller beteiligten Personengruppen zu erhalten und zu fördern.
In der Tagesbetreuung für Kinder leben und arbeiten viele Menschen auf engem Raum zusammen, daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen können Infektionskrankheiten durch Schutzimpfungen und die konsequente Beachtung von Hygienemaßnahmen verhindert werden. Hygiene ist immer eine Teamleistung! Am Vorbild der Erwachsenen lernen die betreuten Kinder wichtige hygienische Verhaltensweisen für ihr späteres Leben. Dabei kommt z. B. der Händehygiene eine wesentliche Bedeutung zu.
Die entsprechenden Maßnahmen werden im Hygieneplan der einzelnen Einrichtung festgelegt.Weitere Informationen:
Schulen
In Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Schulen ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der Hygiene (Anleitung und Kontrolle) sowie das Meldewesen (IfSG § 34) verantwortlich. Im vorzuhaltenden Hygieneplan (IfSG § 36) sollten weitere Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Erhaltung angesprochen werden, die zur Prävention auch nicht-übertragbarer Erkrankungen für Schüler und Personal beitragen. Dazu gehört die Schaffung von Bedingungen, die das Lernen begünstigen und das Wohlbefinden auch während eines ganztägigen Aufenthaltes in der Schule ermöglichen (z. B. Innenraumlufthygiene, Beleuchtung, Lärm).