Hygiene medizinische Einrichtungen

Hygiene und Überwachung von medizinischen Einrichtungen

Hygiene „hygieia bedeutet griechische Göttin der Gesundheit“ und ist die Lehre von der Gesunderhaltung des Einzelnen und der Allgemeinheit. Sie schließt sowohl die Prävention von möglichen Schäden an der Gesundheit, wie auch die Gesundheitsförderung mit ein.

Seit 2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Seitdem ist es die Aufgabe der Gesundheitsämter außer Krankenhäuser auch ambulante medizinische Einrichtungen wie z. B. Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen zu überwachen und zu beraten. Darüber hinaus sind sie ermächtigt auch Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Heilpraktiker zu überwachen. Es gelten in diesem Bereich dieselben gesetzlichen und fachlichen Grundlagen wie in stationären Einrichtungen.
Ziel der hygienischen Beratung und Überwachung durch den ÖGD ist insbesondere die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren in der Bevölkerung in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des Rettungsdienstes und des Krankentransports sowie in sonstigen stationären und ambulant betreuenden Gesundheitseinrichtungen.