Gesundheitsberichterstattung
Nach dem Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gehört es zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes relevante Daten aus dem Gesundheitsbereich (epidemiologisch) zu erfassen und auszuwerten. Zur Erstellung der Gesundheitsberichte werden anonymisierte Daten aus den einzelnen Bereichen des Kreis-Gesundheitsamtes (amtsärztlicher Dienst, Gesundheitsaufsicht, Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst, Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst), sowie regionale und überregionale Daten der amtlichen Statistik verwendet.
Die Berichte können zur Identifizierung von Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung und gesundheitspolitischer Maßnahmen herangezogen werden und dienen zudem als Information für die Bevölkerung über gesundheitliche Risiken. Dementsprechend werden Gesundheitsberichte sowohl der Fachwelt und Politik als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Für landesweite Auswertungen werden zudem anonymisierte Daten an das Gesundheitsministerium weitergeleitet.