Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.saarpfalz-kreis.de/ veröffentlichte Website der Verwaltung des Landkreises Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg.
Der Saarpfalz-Kreis ist als nicht-bundesunmittelbare Einrichtung auf Länderebene tätig und qualifiziert sich als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Saarländischen Behindertengleichstellungssgesetzes (SBGG). Als solche sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Saarlandes (SBGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Verordnung zum Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländische Behindertengleichstellungsverordnung - SBGVO) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für das Webportal der Verwaltung des Saarpfalz-Kreises, nicht aber für verlinkte und externe Inhalte außerhalb deren Einflusses. Ebenso gilt diese Erklärung nicht für weitere eingebundene externe Portale für Dienstleistungen des Saarpfalz-Kreises (z.B. Wunschkennzeichen, Bürgerdienste Saar, interaktiver Haushalt, etc.).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus §§ 12a Abs. 1, 12b, 12d SBGG sowie §9a Abs. 2 SBGVO.
Die Website https://www.saarpfalz-kreis.de/ ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen (bisher) nicht barrierefrei:
Zum Teil wird auf Informationsseiten und Formulare im PDF-Format verlinkt, die nicht mit den Erfolgskriterien der zu Grunde liegenden europäisch harmonisierten Norm EN 301549 mit Bezug auf die referenzierte WCAG 2.1 vereinbar sind. Diese Barriere beruht auf der langwierigen und stückweisen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die Inhalte und Formulare werden sukzessive durch barrierefreie Versionen ersetzt.
2. Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit schreiben Sie gerne an presse@saarpfalz-kreis.de. Diese Kontaktmöglichkeit ist barrierefrei gestaltet.
3. Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde und Sie sich in einem Recht aus dem SBGG verletzt sehen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 17 SBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung geregelt. Kontaktdetails finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.
4. Hinweis auf den Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung ist Herr Michael Schmaus. Dieser wurde vom Landtag des Saarlandes am 7. Februar 2024 gewählt und ist seit dem 01.03.2024 im Amt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landtages des Saarlandes.
5. Hinweis auf das Verbandsklagerecht
Wir weisen auf das gemäß §16 SBGG bestehende Verbandsklagerecht hin. Ein solches besteht gemäß §16 Abs. 1 SBGG insbesondere bei Verstößen gegen §12a SBGG.
6. Verantwortlich für die Barrierefreiheit des Internetangebots der Kreisverwaltung
Verantwortlich für die Barrierefreiheit des Internetangebots der Kreisverwaltung ist der Saarpfalz-Kreis. Sie erreichen und finden die Verantwortlichen hier:
Saarpfalz-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Forum 1
66424 Homburg
Telefon: 06841 104-7176
Telefax: 06841 104-7177
E-Mail: presse@saarpfalz-kreis.de
7. Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV gem. §7 Abs. 5 BITV
Die Barrierefreiheit und die damit einhergehende Vereinbarkeit mit § 3 Abs. 1 bis 3 BITV wurde durch den Saarpfalz-Kreis selbst bewertet.