Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel

  • Leistungsbeschreibung

    (Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen für alten Halter zulassen (Zuzug))

    Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen nun Ihr Fahrzeug hier mit HOM-Kennzeichen anmelden.

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  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
    • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
    • das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (muss/müssen bei zugelassenem Fahrzeug nur vorgelegt werden: bei Saisonkennzeichenänderung, Saisonkennzeichenwegfall oder Kennzeichenwechsel)
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

    Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen