Untere Bauaufsicht

Untere Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung, dem Abbruch sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. 

Sie hat als Sonderpolizeibehörde in Wahrnehmung der ihr vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, die durch die Nichtbeachtung baurechtlicher Vorschriften eintreten können. 

In Ausübung ihres Amtes sind die Bediensteten der Unteren Bauaufsichtsbehörde unter anderem berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Städte Bexbach und Blieskastel sowie für die Gemeinden Gersheim, Kirkel und Mandelbachtal. 

Die Kreisstadt Homburg (bauaufsicht-stadt@homburg.de) und die Mittelstadt St. Ingbert (bauordnung@st-ingbert.de) haben eigene Bauaufsichtsbehörden.

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