Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Mütter und Väter können für ihre minderjährigen Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.
Ein Kind kann Unterhaltsvorschuss unter anderem erhalten, wenn es
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt,
- nicht mit dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil in einem Haushalt lebt,
- von dem anderen Elternteil keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommt.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Anspruch darüber hinaus davon abhängen, ob das Kind und/oder der alleinerziehende Elternteil Leistungen des Jobcenters beziehen und wie hoch deren Einkommen ist.
Die Unterhaltsvorschussleistungen belaufen sich derzeit auf:
- Kinder bis zu 6 Jahren: 227,00 €
- Kinder von 6 Jahren bis unter 12 Jahren: 299,00 €
- Kinder von 12 Jahren bis unter 18 Jahren: 394,00 €