Hilfen für Junge Volljährige

  • Leistungsbeschreibung

    Junge Menschen im Alter von 18 bis 21 Jahren können in Notsituationen die Beratung des Bezirkssozialdienstes in Anspruch nehmen. Je nach Voraussetzung ist auch eine Hilfegewährung im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gem. § 41 SGB VIII oder eine Nachbetreuung möglich.

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