Trennungs- und Scheidungsberatung
Leistungsbeschreibung
Der Bezirkssozialdienst bietet gem. § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung an sowie gem. 18 SGB VIII in der Ausübung der Pesonensorge und des Umgangs.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung geht es darum, für die betroffenen gemeinsamen Kinder Lösungen zu finden und dass Eltern eigenverantwortlich und selbständig die elterliche Verantwortung förderlich gestalten.
Es geht darum, zum Wohle der betroffenen Kinder gemeinsam eine Konfliktbewältigung herbeizuführen und tragfähige Vereinbarungen zu finden (z. B. wo wird der Lebensmittelpunkt des Kindes sein, wie können die Kontakte zum anderen Elternteil gestaltet werden, wie können die Ferienzeiten vereinbart werden etc.). Es können gemeinsame Absprachen und Vereinbarungen getroffen werden, der Bezirkssozialdienst unterstützt und vermittelt dabei.
Die Sorgen und Wünschen der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden im Rahmen einer angemessenen Beteiligung bei der Lösungsfindung mit berücksichtigt.
Je nach Sachverhalt kann eine Vermittlung in professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote (z. B. Ehe-, Lebensberatung oder Erziehungsberatungsstellen), in Elternkurse oder andere passende Hilfsangebote erfolgen.
Sollte keine Einigungsfindung möglich sein und Beratungshilfen nicht greifen, so ist zur Klärung der Situation der betroffenen Kinder und Jugendliche ggf. eine gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Familiengericht herbeizuführen.
Das Beratungsergebnis kann auch Grundlage für das familiengerichtliche Verfahren sein (vgl. Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren gem. § 50 SGB VIII).