Die Baulastenauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Die Belastung eines Grundstückes kann beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes sowie bei der Bauantragsstellung eine wichtige Rolle spielen.

    Auf Antrag kann dem Berechtigten eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gewährt werden.

    Eine schriftliche Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für eine schriftliche Baulastenauskunft stellen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag (z.B. per E-Mail) auf Erteilung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis.

    Hierzu muss zwingend die genaue Adresse unter Angabe von:

    • Straße,
    • Hausnummer,
    • Postleitzahl,
    • Ort,
    • Gemarkung,
    • Flurnummer sowie
    • Flurstücksnummer

    genannt werden.

    Darüber hinaus ist das berechtigte Interesse des Antragsstellers nachzuweisen (z.B. Eigentümer des Grundstückes (Grundbuchauszug), Käufer (Notarvertrag oder Vollmacht des Eigentümers), Erbe (Erbschein), Makler (Vollmacht) etc.).


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